Finanzen

Anwälte für Aufklärung: Vereinssitz und Gründungsversammlung?

Fall für Investigativjournalisten?


Nachforschung - Symbolbild (Quelle: Pixabay)
Fingerabdruck - Symbolbild f. "Spur"
(Quelle: Pixabay)
GDN - Bedingt durch Recherchen zur aktuellen Fortentwicklung des Verfassungsschutzwesens ist der Verfasser auf ein Video des “Vereins in Gründung“ mit dem Namen “Anwälte für Aufklärung“ gestoßen, welches ggf. interessante Fragen aufwirft:
Zunächst einmal verlinkt der Verfasser das betreffende Video wie folgt:

https://www.youtube.com/watch?v=etZEv7v2ufE

In Minute 11:05 erwähnt ein Referent auf der dort zur Schau gestellten Veranstaltung den Hinweis, dass es sich bei diesem Personenzusammenschluss um einen “Verein in Gründung“ handeln soll.

Ausweislich von Internetfundstellen scheint es ein Online-Portal mit dem identischen Namen “Anwälte für Aufklärung“ zu geben, in dessen Impressum ein Anwalt in Köln offenbart wird. Zur eigenständigen Inaugenscheinnahme durch eventuell interessierte Leser (mw(d) verlinkt der Verfasser diese Quelle wie folgt:
https://www.afa.zone/impressum/

Ferner erlaubt sich der Verfasser, ohne Bezugnahme auf die vorstehenden Erwähnungen, einen Hinweis auf einen kritischen Medienbericht in Bezug zu Personen, welche Veranstaltungen unter Benutzung des Namens “Anwälte für Aufklärung“ veranstaltet zu haben scheinen. Der Verfasser vermag die Richtigkeit der dort verbreiteten Inhalte weder zu verifizieren, noch zu falsifizieren, wie sich dieser auch zu den obigen Darstellungen im Video oder auf der Online-Präsenz in Ermangelung eigenen Hintergrundwissens ein Urteil zu erlauben vermag. Allerdings dürfte es keinen Nachteil begründen, sofern ggf. interessierte Leser (m/w/d) die nachfolgende Fundstelle einmal inhaltlich zu Kenntnis nehmen würden:
https://netzpolitik.org/2020/intransparenz-die-fragwuerdigen-spenden-tricks-der-anti-corona-bewegung/

Der Verfasser merkt zu diesen Quellen an, dass hierdurch Verdachtsmomente in den Raum gestellt zu werden scheinen, als dass unter einem identischen Namen diverse Akteure aufzutreten scheinen, deren objektiv-rechtliche Legitimation dem Verfasser subjektiv nicht zur Gänze nachvollziehbar ist. Das mag objektiv noch nichts heißen. Gewiss! Wie hierin ja auch keinerlei Schuldvorwurf maifestiert wird. Gleichwohl könnte es eventuell auch Zeitgenossen geben, welche sich ein noch größeres Ausmaß an Transparentz im Hinblick auf die jeweilige Legitimationslage wünschen würden.
Im eingangs verlinkten Video referiert ein Redner der betreffenden Veranstaltung ab dem Zeitpunkt 01:03:10 über eine angebliche Gründungsversammlung - offenbar eines “Vereins in Gründung“ mit dem vorgenannten Namen, welche sich vor Monaten in Rüsselsheim zugetragen haben soll. Der Verfasser weist diesbezüglich auf die Sequenz des Videos an dessen Zeitpunkt 01:03:28 hin. Wie auch auf den Zeitpunkt 01:04:32.

Unmittelbar nachfolgend bestätigt ein weiterer Redner hierzu, dass es offenbar eine solche Gründungsversammlung schon vor Monaten in Rüsselheim gegeben haben soll. Bemerkenswert ist insoweit die Gedächtnislücke hierzu, welcher dieser Protagonist in diesem Kontext im Video zwischen den Zeitpunkten 01:05:20 bis 01:05:32 ff. anführt.
Wozu - mag man sich fragen? Weil derselbe dieselbe zuvor bei vergleichbaren Treffen mit anderen “Mitstreitern“ (m/w/d) zu anderen Zeiten an anderen Orten eventuell vergessen zu erwähnen haben könnte?

Was hat es damit auf sich? Wo wurde nun ein angeblich in Gründung befindlicher Verein mit dem Namen “Anwälte für Aufklärung“ tatsächlich gegründet? Von und durch wen? Wann und wie, sowie wozu? Könnte es ggf. mehrere solche Vereinsgründungen gegeben haben? Sind Eintragungen bei Registergerichten anhängig - in welche bei Interesse Jedermann (m/w/d) ohne Angabe von Gründen in die Originalakte im betreffenden Amtsgericht Einsicht nehmen kann?
Wobei dort Urkunden mit den Angaben zu mindestens 7 Gründungsmitgliedern mitsamt einem Protokoll zur Gründungsversammlung Aktenbestandteil sein müssten.

Ferne wäre interessant, wer der (m/w/d) prioritätsälteste Rechteinhaber in Bezug auf die relevanten Namensrechte ist - sofern diese de iure Exklusivität beanspruchen können sollten (oder eben ggf. auch nicht)? Wie man auch einmal die Spendenflüsse, deren Verwendung und Ausschüttung an diverse Funktionäre (m/w/d), sowie mit Verfahren durch diese rechtlichen Gebilde, mit im Einzelnen noch zu klärendem Rechtscharakter, beauftragten Anwälte (m/w/d) mitsamt der abgerechneten Gebührenhöhe gründlich durchleuchten könnte (oder sollte?).

Eine Herausforderungen für wahrhaftige Aufklärer (m/w/d)?
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